Sichere Schule – Eingangsbereich

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Feuerlöscher

02 | weitere Hinweise

Die Erfordernisse bezüglich Anzahl und Ort der aufzustellenden Feuerlöscher ergeben sich aus den Hinweisen der Technischen Regel für „Maßnahmen gegen Brände” und den Abstimmungen mit der zuständigen Feuerwehr.

Die Feuerlöscher müssen an gut sichtbaren und im Brandfall leicht zugänglichen Stellen angebracht sein, an denen sie vor Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützt sind. Sie dürfen die erforderlichen Fluchtwegbreiten nicht einschränken.

Feuerlöscher sollten nur so hoch über dem Fußboden angeordnet sein, dass auch kleinere Personen diese ohne Schwierigkeiten aus der Hal- terung entnehmen können. Als zweckmäßig hat sich eine Griffhöhe von 80 cm bis 120 cm erwiesen.

Die Stellen, an denen sich Feuerlöscher befinden, müssen immer durch das Brandschutzzeichen F 05 „Feuerlöscher“ gekennzeichnet sein, wenn sie nicht gut sichtbar angebracht bzw. aufgestellt sind. Das Zeichen muss der Technischen Regel zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung entsprechen.

Betrieb
Tragbare Feuerlöscher sind vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend  mindestens alle 2 Jahre durch Sachkundige zu prüfen.

Es wird empfohlen, neben dem Hausmeister eine möglichst große Zahl von Lehrkräften in dem Umgang von Feuerlöschern zu unterrichten, z. B. im Rahmen einer praktischen Unterweisung durch die Feuerwehr.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter „Brandschutz“.