Die Anforderungen der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden und Anlagen, um allen Personen die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit zu ermöglichen, sind zu beachten bei:
- allen Gebäude und Einrichtungen, die neu geplant und errichtet werden
- anstehenden Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen
- Schulen im Bestand, wenn die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung oder die Beschäftigung von Personen mit Behinderung vorgesehen ist
Ausnahmen
Ausnahmen sind möglich, wenn die Anforderungen z. B. aufgrund von schwierigen Geländeverhältnissen oder ungünstiger baulicher Gegebenheiten zu einem unverhältnismäßigen Mehraufwand führen würden. Wird die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung von Neubauten konsequent beachtet, führt deren Umsetzung zu vertretbaren Mehrkosten. Aus Erfahrung sind diese in der Summe deutlich geringer zu veranschlagen als eine nachträgliche Umgestaltung der Gebäude und Anlagen.
Bestand
Für bestehende Gebäude sollte der Grundsatz beachtet werden, dass bei jeder anstehenden Modernisierungs- oder Renovierungsarbeit konsequent die Bedürfnisse und Anliegen der Menschen mit Behinderung bedacht werden, um den Abbau von Barrieren im Bestand voranzutreiben und erst recht keine neuen Barrieren zu schaffen.