Sichere Schule – Eingangsbereich

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Türen

01 | Informationen

Türen im Zugangsbereich der Schule müssen in Fluchtrichtung des ersten Rettungsweges aufschlagen. Sie müssen von innen leicht in voller Breite zu öffnen sein.

Die Zugangstüren sollen im Rahmen der Barrierefreiheit kraftbetätigt zu öffnen und zu schließen sein. An kraftbetätigten Türen sind Quetsch- und Scherstellen zu vermeiden oder zu sichern. Das Anstoßen soll vermieden werden. Kraftbetätigte Türen, die im Rettungsweg liegen, müssen auch bei Ausfall der Energiezufuhr ohne fremde Hilfe leicht zu öffnen sein.

An den Eingangstüren sind Stolperstellen durch untere Türanschläge und -schwellen zu vermeiden. Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede von mehr als 4 mm. Durch den Einsatz einer absenkbaren Bodendichtung oder einer Magnetdichtung kann ein schwellenloser Übergang erreicht werden.

Vor Drehflügeltüren ist eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m Breite und mindestens 1,50 m Tiefe vorzusehen, die auch seitlich des Türgriffes einen Freiraum von mindestens 50 cm gewährt.

An den Ausgängen ins Freie müssen Sicherheitszeichen angebracht sein, die den Vorgaben der Schrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ entsprechen.

Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen sind üblicherweise selbstschließend ausgeführt und häufig mit Feststellsystemen versehen, die im Brand- oder Verrauchungsfall selbst schließen und dann zum Passieren von Hand geöffnet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Türen auch für jüngere Schülerinnen und Schülern, Rollstuhlfahrer oder andere besondere Personengruppen benutzbar sein müssen, z. B. durch möglichst gering eingestellte Federkräfte. Das automatische Schließen muss selbstverständlich sichergestellt sein.