Sichere Schule – Eingangsbereich

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Fußböden

01 | Informationen

Bodenbeläge müssen fest verlegt und rutschhemmend ausgeführt sein, sodass ein sicheres Begehen möglich ist.

Diese Anforderung ist erfüllt, wenn z. B. die Hinweise zu Schulen im „Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ berücksichtigt werden:

Art der Raumnutzung Bewertungsklasse
Flure, Pausenhalle R 9
Eingangsbereiche R 9

Hinweis:
Die Prüfanforderungen für die Rutschfestigkeit der Bewertungsgruppe R 9 haben sich erhöht. Seit Januar 2005 müssen für neu eingebaute Bodenbeläge dieser Bewertungsgruppe entsprechende Prüfzeugnisse vorliegen, in denen dies nachgewiesen wird.

In Eingangsbereichen ist ein Bodenbelag mit einer höheren Bewertungsgruppe (R10) empfehlenswert, da es hier zu erhöhten Schmutz- und Feuchtigkeitsansammlungen kommen kann.

Aus diesem Grund sind auch Sauberlaufzonen anzuordnen, die mindestens über die gesamte Durchgangsbreite und mindestens in einer Tiefe von 1,50 m verlegt sind, sodass diese mit jedem Fuß mindestens zweimal betreten werden. Die erforderliche Tiefe kann deutlich höher ausfallen, wenn es sich um den Hauptzugang handelt und dieser Bereich entsprechend stark frequentiert wird. Sinnvoll ist hier eine Zonierung, die nacheinander Grob-, Fein- und Feucht- schmutz aufnimmt. Außen vor den Eingangtüren eignen sich z. B. Gitterroste für das Zurückhalten von Grobschmutz. Nässe und Feinschmutz wird durch Sauberlauf- oder Schmutzfangmatten bzw. Reinstreifer, die in einem mit dem Boden ebenflächig abschließenden Rahmen eingelegt sind (z. B. Rauhaarrips-Einlagen), wirksam zurückgehalten.