Sichere Schule – Eingangsbereich

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Finanzierungsmöglichkeiten

 

In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder den Landschaftsverband Westfalen- Lippe (LWL) über den sog. Geräte- und Finanzpool Hilfsmittel für den integrativen Unterricht von körper- und sinnesbehinderten Schüle­rinnen und Schüler zu beantragen. Der LVR und LWL als Träger für die überörtliche Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe sowie als Träger von sozialen Einrichtungen wie u. a. Förderschulen für Kinder mit Behin­derung wollen damit die Integration von Schülerinnen und Schülern fördern.

Die Anträge für die Unterstützung zur Hilfsmittelausstattung für Schülerarbeitsplätze können direkt an den LVR (Köln) und den LWL (Münster) gestellt werden. In Abstimmung mit den kommunalen Schulträgern werden die Hilfsmittel dann leihweise und personenbezogen den Schulen zur Verfügung gestellt.

Dabei ist zu beachten, dass diese Förderung  nur für die Beschaffung von Hilfsmitteln (Geräten) verwendet werden kann, die körper- und sinnesbehinderten Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich ihrer Beeinträchtigung von Bewegungs- und Kommunikationsfähigkeiten bei dem Besuch einer allgemeinen Schule dienen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Lehr-, Lern- und Unterrichtsmaterialien, bauliche Maßnahmen, Schulmobiliar und Personalkosten.