01 | Informationen
Tragbare Feuerlöscher müssen bezüglich Prüfungen und Anforderungen „Tragbare Feuerlöscher“, DIN EN 3 entsprechen. Feuerlöscher, die vor Veröffentlichung der DIN EN 3 in Verkehr gebracht wurden, müssen nach DIN 14 406 zugelassen worden sein.
Feuerlöscher müssen entsprechend der folgenden Tabelle für ihren Einsatzzweck geeignet sein:
Brandklasse A | Feste, glutbildende Stoffe (z. B. Holz, Kohle) |
Brandklasse B | Flüssige oder flüssig werdende Stoffe (z. B. Benzin, Alkohol) |
Brandklasse C | Gasförmige Stoffe, auch unter Druck (z. B. Propan, Wasserstoff) |
Brandklasse D | Brennbare Metalle (z. B. Magnesium, Aluminium) |
Brandklasse F | Speiseöle, Speisefette |
Nach DIN EN 3 ist nicht mehr die Löschmittelmenge, sondern das Löschvermögen für die Einstufung eines Feuerlöschers maßgeblich. Das Löschvermögen wird als Leistungsklasse durch Zahlen- und Buchstabenkombinationen angegeben, die auf den Feuerlöschern aufgedruckt sind. Die Zahlen bezeichnen das Löschobjekt, die Buchstaben geben die Brandklasse wieder.