Sichere Schule – Eingangsbereich

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Barrierefreiheit - Eine Definition

 

Barrierefreiheit berücksichtigt menschliche Fähigkeiten und Ausprägungen aller Art: Kinder, klein und groß gewachsene Personen, ältere Menschen, stark Gehbehinderte, Seh- und Hörbehinderte, Schwangere sowie Menschen, die auf Grund von Krankheiten oder Verletzungen in ihrer natürlichen Bewegungs- und Wahrnehmungsfähigkeit zumindest temporär eingeschränkt sind.

Die barrierefreie Gestaltung des menschlichen Lebensraums wird daher längst als „Bauen und Gestalten für alle“ oder „menschengerechtes Bauen“ definiert.

Eine behindertengerechte Gestaltung bedeutet im Allgemeinen eine nachträgliche Anpassungen im Bestand unter Berücksichtigung individueller gesundheitlicher Einschränkungen, und können daher bestenfalls als rehabilitative Maßnahmen betrachtet werden.

Eine barrierefreie Gestaltung bedeutet, dass schon bei Neu- und großen Umbauten die Gestaltungsprinzipien der Barrierefreiheit berücksichtig werden und in der Regel somit meist teure und umfangreiche Umbauten und Anpassungen vermieden werden. Von dieser präventiven Maßnahme profitieren alle Beteiligten mit und ohne Behinderung­en.