Sichere Schule – Eingangsbereich

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Flucht- und Rettungswege

01 | Informationen

Das Foyer und der Ausgangsbereich sind in der Regel Teile der Rettungswege.

Die nutzbare Breite für notwendige Fluchtwege richtet sich nach den Vorgaben der Schulbaurichtlinie. Sie muss grundsätzlich mindestens 1,50 m betragen. Darüber hinaus muss sie mindestens 1,20 m je 200 darauf angewiesene Benutzer betragen. Staffelungen sind nur in Schritten von 0,60 m zulässig.

Dieses Maß darf durch offen stehende Türen, Einbauten oder Einrichtungen nicht eingeengt werden. Fluchtwege sind ebenfalls von Brandlasten frei zu halten.

Zusätzliche Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen erhalten Sie im Bereich Barrierefreiheit.