Sichere Schule – Eingangsbereich

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Aufzüge

 

Grundsätzlich sollte bei jeder Neubauplanung mit mehreren Geschossen mindestens ein Aufzug eingeplant werden. Bei weitläufigen Einrichtungen kann es aufgrund der Nutzung und der Anzahl von Personen, die auf die Aufzüge angewiesen sind, notwendig sein, einen weiteren bedarfsgerechten Aufzug vorzusehen.

Es empfiehlt sich, den Aufzug so auszustatten, dass nur die darauf angewiesenen Personen den Aufzug situationsbedingt nutzen können und dieser nicht allgemein von allen Anwesenden genutzt wird, ansonsten verzögert sich insbesondere in den Schulanfangs- und -schlusszeiten sowie in den Pausen die effektive Nutzbarkeit und es kann zu Verzögerungen im Tagesablauf kommen.

An Förderschulen sollten größere Aufzüge für den gleichzeitigen Transport mehrerer auf den Rollstuhl angewiesener Personen vorgesehen werden.

Weiterhin ist darauf zu achten, dass jedem, der auf den Aufzug angewiesen ist, frühzeitig ein Schlüssel zur Nutzung überlassen wird und er diesen auch selbstständig ohne Unterstützung von Dritten bedienen kann bzw. die Steuerung und Erreichbarkeit auch an die Bedürfnisse der Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen und/oder Menschen mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen angepasst ist.