Sichere Schule – Eingangsbereich

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Alarmierungsanlagen

01 | Informationen

Schulen müssen Alarmierungsanlagen haben, durch die im Gefahrenfall die Räumung der Schule oder einzelner Schulgebäude eingeleitet werden kann. Das Alarmsignal muss sich vom Pausensignal unterscheiden und an jedem Ort in oder an der Schule gehört werden können.

Neben dem Pausenzeichen müssen gegebenenfalls noch weitere verschiedene Alarmierungsmöglichkeiten vorhanden sein. Alle sich üblicherweise in oder an der Schule befindenden Personen müssen auch über die Bedeutung der verschiedenen Alarmierungszeichen informiert sein.

Das Alarmsignal muss mindestens an einer während der Betriebszeit der Schule ständig besetzten oder an einer jederzeit zugänglichen Stelle innerhalb der Schule (Alarmierungsstelle) ausgelöst werden können. An den Alarmierungsstellen müssen sich Telefone befinden, mit denen jederzeit Feuerwehr und Rettungsdienst unmittelbar alarmiert werden können.