Sichere Schule – Eingangsbereich

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Alarmierungsanlagen

02 | weitere Hinweise

Es ist dabei zu beachten, dass alle Personen, die sich im oder am Gebäude aufhalten, über die Gefahrenlage informiert werden. Das bedeutet, dass neben typischen Personengruppen, wie Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Hausmeister und Sekretariatspersonal, auch andere Personen wie z. B. Handwerker, Eltern, Schulsozialarbeiter/-in oder auch Betreuungspersonalfür den Ganztagsbereich informiert werden können.

Gegebenenfalls müssen sich die Signale neben dem Pausenzeichen auch insofern unterscheiden, dass erkennbar ist, ob eine Räumung des Gebäudes erforderlich ist oder das Verweilen in Klassenräumen angeordnet wird. Diese Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Notfallplänen der Schulen.

Besondere Beachtung sollte auch der Aspekt finden, dass eine Alarmierung möglichst zwei Sinne anspricht, um auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen wie z. B. Sehbehinderte oder Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen ausreichend über die Gefahrenlage informieren zu können. Dies ist insbesondere auch dann erforderlich, wenn zur Zielgruppe ebendiese Personengruppen gehören oder die Nutzung absehbar unklar ist; insbesondere sind auch Eltern sowie außerschulische Nutzer wie z. B. die VHS, der Heimatverein o. Ä. zu berücksichtigen.