Sichere Schule – Eingangsbereich

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Brandschutz

01 | Informationen

Brände in Schulen sind heutzutage selten. Doch darf dies nicht zur Vernachlässigung von Brandschutzmaßnahmen führen. Denn wenn es in einer Schule doch einmal brennt, ist wirklich mit dem Schlimmsten zu rechnen. Deshalb ist es im Brandfall notwendig, dass alle Schutzmaßnahmen zur Personenrettung optimal ineinandergreifen und eine zügige Evakuierung der Gebäude gelingt. Hierzu gilt es Folgendes zu beachten:

  • Die Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit gefahrlos zu nutzen sein.
  • Schulen müssen Alarmierungsanlagen haben, durch die im Gefahrenfall die Räumung der Schule oder einzelner Schulgebäude eingeleitet werden kann. Das Alarmsignal muss sich vom Pausensignal unterscheiden und in jedem Raum der Schule wahrgenommen werden können.
  • Alarmproben sind mindestens zweimal im Jahr abzuhalten.
  • Bei der Evakuierung der Schulgebäude sind für Personen mit Einschränkungen und Behinderungen abgestimmte Rettungskonzepte anzuwenden.
  • Es besteht ein Alarmplan nach Brandschutzordnung, der in Abstimmung zwischen Schulleitung, Sachkostenträger und zuständiger Brandschutzstelle erstellt wurde. Hilfen zur Umsetzung der Brandschutzordnung sind in der Schrift „Feueralarm in der Schule“ beschrieben.
  • Die Notrufnummern von Feuerwehr/Rettungsdienst (112) und Polizei (110) sollen an den Alarmierungsstellen und an weiteren geeigneten Stellen gut sichtbar angebracht sein.
  • Feuerlösch- und Rettungseinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken) müssen an gut sichtbaren und im Brandfall leicht zugänglichen Stellen angebracht sein, an denen sie vor Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützt sind. Sie dürfen die erforderlichen Fluchtwegbreiten nicht einschränken.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Feuerlöscher.