Sichere Schule – Eingangsbereich

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Brandschutz

02 | weitere Hinweise

Nach dem Erlass „Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden“ sind in allen Schulen regelmäßig Feueralarmproben durchzuführen. Ziel dieser Alarmproben ist es, das richtige Verhalten beim Ausbruch eines Brandes und bei sonstigen Gefahren zu üben. In jedem Schuljahr sollten mindestens zwei Feueralarmproben durchgeführt werden.

Die erste Alarmprobe sollte im Vorfeld angekündigt werden und zu Beginn des Schuljahres erfolgen. Ihr sollte eine Unterweisung der Schülerinnen und Schüler über die wichtigsten Verhaltensregeln bei Feueralarm vorausgehen. Sie sollen die wichtigsten allgemeinen Regeln kennen und beherrschen. Dies betrifft vor allem die rasche Räumung des Hauses, die Sorge um Behinderte, das Aufsuchen der Sammelplätze, die Feststellung der Vollzähligkeit und spezielle Verhaltensweisen im Fachunterricht. Das Wichtigste bei Übungen und in Ernstfällen sind die rasche Räumung des Gebäudes und die Vollzähligkeitskontrollen.

Eine zweite Alarmprobe ist im Verlauf des Schuljahres unangekündigt durchzuführen. Der örtlichen Feuerwehr sollte die Teilnahme ermöglicht werden. Weitere Hinweise z. B. zu den wichtigsten Verhaltensregeln sind in der Schrift „Feueralarm in der Schule“ zusammengefasst.