Sichere Schule – Eingangsbereich

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Rampen

01 | Informationen

Bei der Gestaltung der Gebäudezugänge und Eingangsbereiche ist besonders darauf zu achten, dass diese auch von Rollstuhlbenutzern und Gehbehinderten ohne Einschränkung benutzt werden können. Einzelstufen zum Höhenausgleich müssen konsequent vermieden werden. Der Einbau von Rampen und Aufzügen ermöglicht eine barrierefreie Nutzung der Schule.

Gerade bei bestehenden Gebäudezugängen kann es erforderlich sein, nachträglich einen barrierefreien Zugang über eine Rampe oder eine Profilrampe herzustellen. Diese ist in der Regel jedoch nur sinnvoll, wenn kein allzu großer Höhenunterschied überwunden werden muss.

Bei der Planung und Ausführung von Rampen sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:

  • Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein. Die nutzbare Laufbreite von Rampen muss mindestens 1,20 m betragen.
  • Die Neigung von Rampenläufen darf maximal 6 % betragen; eine Querneigung ist unzulässig.
  • Am Anfang und am Ende der Rampe ist eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm x 150 cm anzuordnen.
  • Anfang und Ende von Rampenläufen sollten optisch kontrastreich und taktil erfassbar (z. B. durch Farb-, Material- und Strukturwechsel im Bodenbelag Rampenlauf; Bewegungsfläche, ggf. durch Aufmerksamkeitsfelder) gekennzeichnet werden.