Sichere Schule – Eingangsbereich

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Rampen

01 | Informationen

  • Handläufe und Radabweiser müssen laufseitig gesehen senkrecht in einer Ebene übereinanderliegen. Die Oberkanten der Handläufe sind in einer Höhe von 85 cm über den Rampenläufen und -podesten anzubringen.
  • Die Länge der einzelnen Rampenläufe darf höchstens 6,00 m betragen. Bei längeren Rampen und bei Richtungsänderungen sind Zwischenpodeste mit einer nutzbaren Tiefe von mindestens 1,50 m erforderlich.
  • In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärtsführende Treppe angeordnet werden. Ist sie dort unvermeidbar, muss ihr Abstand mindestens 3 m betragen.
  • An Rampenläufen und -podesten sind beidseitig in einer Höhe von 10 cm Radabweiser anzubringen. Radabweiser sind nicht erforderlich, wenn die Rampen seitlich durch eine Wand begrenzt werden.
  • Es sind beidseitig Handläufe vorzusehen, die über Anfang und Ende der Rampenläufe mindestens 30 cm hinaus waagerecht weiter zu führen sind. Frei in den Raum ragende Handlaufenden sind mit einer Rundung nach unten oder zur Seite abzuschließen.
  • Handläufe müssen griffsicher und gut umgreifbar sein, vorzugsweise mit rundem oder ovalem Querschnitt. Sie müssen einen Durchmesser von 3 cm bis 4,5 cm und einen lichten Abstand zur Wand oder zur Halterung von 5 cm haben.
  • Handläufe und Radabweiser müssen laufseitig gesehen senkrecht in einer Ebene übereinanderliegen. Die Oberkanten der Handläufe sind in einer Höhe von 85 cm über den Rampenläufen und -podesten anzubringen.