Sichere Schule – Eingangsbereich

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Wege

01 | Informationen

Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen (z. B. Klassenräume) zu Treppenräumen notwendiger Treppen oder zu Ausgängen ins Freie führen, sind notwendige Flure.

Die nutzbare Breite für notwendige Flure muss nach den Vorgaben der Schulbaurichtlinie mindestens 1,20 m je 200 darauf angewiesene Benutzer betragen, aber mindestens eine nutzbare Breite von 1,20 m aufweisen.

Dieses Maß darf durch offen stehende Türen, Einbauten oder Einrichtungen nicht eingeengt werden. Ebenso sind Flure von Brandlasten frei zu halten.

Im Rahmen neuer pädagogischer Konzepte rückt die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler immer stärker in den Mittelpunkt. Dies hat Auswirkungen auf die Gestaltung des Unterrichts sowie die Nutzung und Gestaltung der Räume. Eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler kann in kleinen Gruppen erfolgreicher durchgeführt werden, sodass ein Nebenraum oder andere ruhige Lernbereiche außerhalb des Klassenraums  erforderlich werden. Viele bestehende Schulgebäude bieten für die räumliche Umsetzung leider nur begrenzte Möglichkeiten.

In diesen Fällen werden dann oft die angrenzenden Flurbereiche für solche individuellen Arbeitsplätze genutzt. Ebenso werden großzügig bemessene Flurbereich auch gerne als Ruhebereiche oder Rückzugsräume für die Schülerinnen und Schüler umgestaltet.