Bei der Planung und Ausführung von Aufzügen sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
- Vor den Aufzugstüren ist eine Bewegungs- und Wartefläche von mindestens 150 cm x 150 cm zu berücksichtigen.
- Gegenüber von Aufzugstüren dürfen keine abwärtsführenden Treppen angeordnet sein.
- Die lichten Fahrkorbabmessungen müssen in der Breite > 110 cm und Tiefe > 140 cm betragen, sowie eine lichte Durchgangsbreite von > 90 cm haben.
- Bei Fahrkörben von 110 cm x 140 cm muss die Zugangstür immer an der schmalen Seite liegen.
- Bei kleinen Fahrkörben ist es sinnvoll, einen Spiegel (aus Sicherheitsglas) an der Hinterwand anzubringen: dies ermöglicht dem Rollstuhlfahrer, beim rückwärtigen Verlassen des Aufzuges die Kontrolle und Übersicht zu behalten.
- Das Bedienungstableau ist mit seitlichem Abstand von 50 cm zu den Wänden waagerecht in 85 cm Höhe an einer Längswand des Fahrkorbs anzubringen.
- Für Gehbehinderte und/oder Begleitpersonen ist ein Klappsitz vorzusehen.
- Der Fahrkorb ist an den Längsseiten mit Handläufen in 85 cm Höhe auszustatten.
- Es ist eine eindeutige und bedienerfreundliche Alarmschaltung für den Notfall vorzusehen. Die Alarmgebung sollte nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen.
- Die innen und außen angebrachten Bedienungstaster sollten eine erhabene und ertastbare große Schrift aufweisen und optische und akustische Ansagen vorsehen.