Sichere Schule – Eingangsbereich

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Aufzüge

 

Bei der Planung und Ausführung von Aufzügen sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:

  • Vor den Aufzugstüren ist eine Bewegungs- und Wartefläche von mindestens 150 cm x 150 cm zu berücksichtigen.
  • Gegenüber von Aufzugstüren dürfen keine abwärtsführenden Treppen angeordnet sein.
  • Die lichten Fahrkorbabmessungen müssen in der Breite > 110 cm und Tiefe > 140 cm betragen, sowie eine lichte Durchgangsbreite von > 90 cm haben.
  • Bei Fahrkörben von 110 cm x 140 cm muss die Zugangstür immer an der schmalen Seite liegen.
  • Bei kleinen Fahrkörben ist es sinnvoll, einen Spiegel (aus Sicherheitsglas) an der Hinterwand anzubringen: dies ermöglicht dem Rollstuhlfahrer, beim rückwärtigen Verlassen des Aufzuges die Kontrolle und Übersicht zu behalten.
  • Das Bedienungstableau ist mit seitlichem Abstand von 50 cm zu den Wänden waagerecht in 85 cm Höhe an einer Längswand des Fahrkorbs anzubringen.
  • Für Gehbehinderte und/oder Begleitpersonen ist ein Klappsitz vorzusehen.
  • Der Fahrkorb ist an den Längsseiten mit Handläufen in 85 cm Höhe auszustatten.
  • Es ist eine eindeutige und bedienerfreundliche Alarmschaltung für den Notfall vorzusehen. Die Alarmgebung sollte nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen.
  • Die innen und außen angebrachten Bedienungstaster sollten eine erhabene und ertastbare große Schrift aufweisen und optische und akustische Ansagen vorsehen.