Sichere Schule – Eingangsbereich

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Barrierefreiheit - Eine Definition

 

Was ist Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit bedeutet grundsätzlich, dass allen Menschen die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Gebäuden und Informationen in allen Lebensbereichen ermöglicht wird, ohne dass sie auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Der § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes liefert eine eindrückliche Definition des Begriffes Barrierefreiheit: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Auf die Schule übertragen heißt diese Definition nichts anderes als das schulische Einrichtungen für:

  • Schülerinnen und Schüler
  • pädagogisches Personal
  • nicht-pädagogisches Personal
  • Besucher: z. B. Eltern, Geschwister
  • Personen, die die Schule bei außerschulischen Nutzungen besuchen, z. B. Musikschule, Blutspendeaktionen, Wahllokal

mit und ohne Behinderung zugänglich und nutzbar sein müssen.

Durch eine barrierefreie Gestaltung werden bei Schülerinnen und Schülern die Integration sowie die Eigenständigkeit und Mobilität im schulischen Alltag gefördert. Daraus ergibt sich eine Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schülen mit und ohne Behinderung bei vergleichbarer Qualifikation auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Die Sicherheit und der Komfort für alle Beschäftigten mit und ohne Behinderung erhöhen sich durch die barrierefreie Gestaltung. Die körperlichen Belastungen sowie die daraus resultierenden Gesundheitsgefahren für das betreuende Personal können reduziert werden, da durch Verbesserung der Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler viele Hilfeleistungen entfallen.