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Feuerlöscher

01 | Informationen

Tragbare Feuerlöscher müssen bezüglich Prüfungen und Anforderungen „Tragbare Feuerlöscher“, DIN EN 3 entsprechen. Feuerlöscher, die vor Veröffentlichung der DIN EN 3 in Verkehr gebracht wurden, müssen nach DIN 14 406 zugelassen worden sein.

Feuerlöscher müssen entsprechend der folgenden Tabelle für ihren Einsatzzweck geeignet sein:

 Brandklasse A  Feste, glutbildende Stoffe
 (z. B. Holz, Kohle)
 Brandklasse B  Flüssige oder flüssig werdende Stoffe
 (z. B. Benzin, Alkohol)
 Brandklasse C  Gasförmige Stoffe, auch unter Druck
 (z. B. Propan, Wasserstoff)
 Brandklasse D  Brennbare Metalle
 (z. B. Magnesium, Aluminium)
 Brandklasse F  Speiseöle, Speisefette

Nach DIN EN 3 ist nicht mehr die Löschmittelmenge, sondern das Löschver­mögen für die Einstufung eines Feuerlöschers maßgeblich. Das Löschvermögen wird als Leistungsklasse durch Zahlen- und Buchstabenkombinationen angegeben, die auf den Feuerlöschern aufgedruckt sind. Die Zahlen bezeichnen das Löschobjekt, die Buchstaben geben die Brandklasse wieder.