Sichere Schule – Eingangsbereich

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Anforderungen & Intro

02 | weitere Hinweise

Bei der Gestaltung von Schulgebäuden sind immer die baulichen Anforderungen des Bauordnungsrechts, z. B. bezogen auf die Anzahl und Breite der Ausgänge und den Brandschutz, einzuhalten. Vorgaben hierzu sind der Landesbauordnung und der Schulbaurichtlinie zu entnehmen. Inhalte dieser Rechtsgrundlagen werden nur erwähnt, wenn sie im Zusammenhang mit den sicherheitstechnischen und gesundheitsförderlichen Anforderungen der Unfallkasse NRW von Bedeutung sind.

Eingangshallen und große Foyerbereiche werden gerne auch als Veranstaltungsort, z. B. für Schulfeiern oder Karnevalsveranstaltungen, genutzt, insbesondere wenn eine Schulaula oder ein ähnlich großer und geeigneter Raum nicht zur Verfügung steht. Bei einer solchen Nutzung sind die Anforderungen an die Freihaltung der notwendigen Fluchtwege und auch die Auflagen bezüglich der Zulässigkeit von Brandlasten zu beachten.

Sollen Veranstaltungen in den Räumen stattfinden, an denen mehr als 200 Besucher teilnehmen oder teilnehmen können, sind zusätzlich die baulichen und organisatorischen Anforderungen an Versammlungsstätten (Sonderbauverordnung) einzuhalten. Ob eine Eingangshalle oder das Foyer diese Anforderungen erfüllt, ist bei dem zuständigen Sachkostenträger zu erfragen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann zumindest geprüft werden, ob einzelne Veranstaltungen mit dementsprechend abzustimmenden Auflagen stattfinden können.

Hinweise zu den Anforderungen an szenische Flächen finden Sie in der Barrierefreiheit Aula.