Sichere Schule – Eingangsbereich

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Anforderungen & Intro

01 | Informationen

Die barrierefreie Erreichbarkeit ist gegeben, wenn

  • alle Haupteingänge stufen- und schwellenlos erreichbar sind.
  • Erschließungsflächen zu diesen Eingängen nicht stärker geneigt sind als 3 %  bzw. 4 % in Längsrichtung über eine maximale Länge von 10 m, andernfalls sind Rampen oder Aufzüge vorzusehen, wobei Rampen der Vorzug gegeben werden sollte.
  • vor Gebäudeeingängen und -ausgängen eine ausreichende Bewegungsfläche je nach Art der Tür vorgesehen ist.

Neben einem übersichtlichen Orientierungssystem, z. B. in Form einer gut erkennbaren Beschilderung, sind in der Regel auch unterschiedlichste Informationssysteme im Eingangsbereich hilfreich. Hierzu können eine „Litfaßsäule“, eine Infowand, Schaukästen oder auch digitale Informationssysteme (Bildschirm) dienen, die an zentraler und gut erkennbarer Stelle positioniert werden.

Schülerinnen und Schüler wünschen sich durchaus auch ein Foyer, in dem man z. B. bei Regenpausen auch verweilen kann, sodass zum einen der Wunsch nach Spielen und Bewegung und zum anderen das Bedürfnis nach Rückzug und Ruhe bei der Gestaltung zu berücksichtigen sind.