Sichere Schule – Eingangsbereich

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Treppen

02 | weitere Hinweise

Bestand
Bei ausgetretenen oder beschädigten Stufen oder Stufenkanten sowie bei unebenen Auftritten sind Instandsetzungsmaßnahmen zur Wiederherstellung eines sicherheitstechnisch unbedenklichen Zustandes erforderlich. Werden an bestehenden Treppen unterschiedliche Steigungen oder unterschiedliche Auftritte festgestellt, müssen diese Unterschiede durch bauliche Maßnahmen ausgeglichen werden. Die Toleranzmaße der DIN 18065 „Gebäudetreppen – Definitionen, Messregeln, Hauptmaße“ dürfen nicht überschritten werden.

In Schulen, die vor Inkrafttreten der Schulbaurichtlinie NRW errichtet wurden (vor dem 29.11.2000), können die Treppen ganz oder teilweise ohne Setzstufe ausgeführt worden sein. Hier ist insbesondere durch die Schule zu beobachten, ob es zu kritischen Situationen oder gar Verletzungen durch hindurchgeschobene Gegenstände kommt. Erforderlichenfalls sind die Treppen dann mit Setzstufen nachzurüsten.

Bauordnungsrecht
Die wesentlichen Anforderungen an Treppen und Treppenräume sind im Bauordnungsrecht des Landes geregelt und finden sich nur auszugsweise im Internetauftritt Sichere Schule.