Sichere Schule – Eingangsbereich

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Treppen

02 | weitere Hinweise

Treppenart
Spindeltreppen können in Ausnahmefällen vertretbar sein, wenn sie zusätzlich zu notwendigen Treppen eingebaut werden und nur selten von wenigen Personen begangen werden müssen, ohne dass Lasten getragen werden (z. B. in einer Schülerbibliothek als Verbindung zu einer zweiten Ebene).

Wenn in Ausnahmefällen Treppen mit gebogenen Läufen in Schulen eingebaut werden sollen, darf die geringste Auftrittstiefe der Stufen nicht kleiner als 23 cm und nicht größer als 40 cm sein, gemessen von der inneren Treppenwange in einer Entfernung von 1,25 m.

Toleranzen
Eine Treppe mit Unregelmäßigkeiten im Treppenverlauf kann nicht mit gleichmäßig großen Schritten begangen werden und kann dadurch zu Sturzunfällen führen. Daher dürfen die Ist-Maße für Steigung und Auftritt innerhalb eines fertigen Treppenlaufs nicht mehr als 0,5 cm von den Soll-Maßen abweichen. Zusätzlich darf die Abweichung der Ist-Maße von benachbarten Stufen ebenfalls nicht mehr als 0,5 cm betragen.

Das Mindestmaß für den Treppenauftritt und das Höchstmaß für die Treppensteigung dürfen jedoch nicht unter- bzw. überschritten werden. Die Treppen sind deshalb so zu planen, dass die Werte in eingebautem Zustand eingehalten werden. Die oben genannten Toleranzen dürfen also nicht auf die Grenzmaße angerechnet werden.

Auf die Einhaltung der Toleranzmaße ist insbesondere an den Übergängen zu den angrenzenden Bauteilen, also am Treppenanfang und Treppenende, zu achten. Oft werden hier unterschiedlich dicke Bodenbeläge eingeplant, die rechtzeitig aufeinander abzustimmen sind.

Weitergehende Informationen, z. B. zu Treppenarten und Messregeln, sind in der Schrift Treppen und in der DIN 18065 „Gebäudetreppen; Definitionen, Messregeln, Hauptmaße“ zu finden.