Sichere Schule – Eingangsbereich

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Beleuchtung

02 | weitere Hinweise

Sicherheitsbeleuchtung
Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss nach den Vorgaben der Schulbaurichtlinie eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein. Dies gilt auch für das Foyer und den Eingangsbereich, wenn sie Teil der notwendigen Fluchtwege sind. Sie muss über eine gesicherte Stromversorgung betrieben werden und den Anforderungen der DIN zu Sicherheitsbeleuchtungsanlagen entsprechen.

Betrieb
In der Betriebsphase ist die Beleuchtung einer regelmäßigen Wartung und Reinigung zu unterziehen. Ein Wartungsplan, der das Intervall für den Lampenwechsel, das Intervall für die Reinigung der Leuchten und die Reinigungsmethoden enthalten muss, ist bereits vom Planer zu erstellen.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Leuchtstärke von Leuchtmitteln im zeitlichen Verlauf deutlich nachlässt. Dies ist bereits bei der Planung zu berücksichtigen.