Sichere Schule – Eingangsbereich

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Treppen

01 | Informationen

Steigungsverhältnis
Ausreichend bemessene Treppenstufen bilden eine wichtige Voraussetzung für die Gestaltung einer sicheren Treppe. Hierzu zählt zum einen die Einhaltung der Schrittmaßformel und zum anderen den Treppenneigungswinkel so auszuwählen, dass die Treppe angenehm begangen werden kann.

Die Schrittmaßformel besagt, dass die Summe zweier Treppensteigungen und eines Treppenauftritts zwischen 59 und 65 cm liegen muss und bildet die Grundlage für die Planung des Steigungsverhältnisses einer Treppe. Das Maß bezieht sich auf die Schrittlänge des Menschen und liegt mit 63 cm am günstigsten.

Treppen mit einem Neigungswinkel zwischen 28 und 30° werden als angenehm empfunden.

In Schulen darf die Steigung von Treppen nicht mehr als 17 cm und der Auftritt nicht weniger als 28 cm betragen. Üblicherweise liegt die Steigung zwischen 15 und 17 cm und der Auftritt zwischen 29 und 31 cm.

Innerhalb eines Gebäudes sollen alle Treppen gleiche Auftritte und Steigungen aufweisen.