01 | Informationen
01 | Informationen
Bei einer barrierefreien Gestaltung von Toiletten in Schulen sind besondere Anforderungen zu berücksichtigen:
- Es muss mindestens eine barrierefreie Toilette vorhanden sein, d. h. dass in getrennten Toilettenanlagen für Frauen und Männer jeweils eine barrierefreie Toilette vorhanden sein muss.
- Die Bewegungsfläche in und vor Toilettenräumen darf nicht durch das Aufschlagen von Drehflügeltüren beeinträchtigt werden.
- Die Türen von Toilettenräumen schlagen nach außen auf und müssen im Notfall von außen entriegelt werden können.
- In Toilettenräumen ist in der Nähe des Toiletten-Beckens eine Notrufanlagen vorzusehen, die vom WC-Becken sitzend oder vom Boden aus liegend ausgelöst werden kann.
- Die Bewegungsfläche in Toilettenräumen beträgt mindestens 150 cm x 150 cm und ist auch jeweils vor den Sanitärobjekten wie z. B. WC-Becken und Waschtisch vorzusehen.
- Neben dem Toiletten-Becken ist zum Überwechseln vom Rollstuhl zum WC eine mindestens 90 cm breite und 70 cm tiefe Bewegungsfläche einzuplanen.
- Die WC-Tiefe muss mindestens 70 cm betragen. Die Höhe des Toiletten-Beckens einschließlich Sitz muss zwischen 46 cm und 48 cm liegen.
Die gesamten Informationen zu Toiletten in Schulen erhalten Sie im Dokument Barrierefreie Gestaltung von Sanitärräumen.