Sichere Schule – Eingangsbereich

ARCHIV-VERSION – nicht aktualisiert

E

Evakuierung

02 | weitere Hinweise

Eine weitere Möglichkeit, Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte aus dem Gebäude zu evakuieren, ist der Einsatz eines Evakuierungsstuhls. Mithilfe des Evakuierungsstuhls können die hilfebedürftigen Personen über das Fluchttreppenhaus aus dem Gebäude gebracht werden.

Nutzungsbeschreibung und Vorteile beim Einsatz eines Evakuierungsstuhls:

  • Bauliche Veränderungen sind für den Einsatz eines Evakuierungsstuhls nicht erforderlich; der Stuhl funktioniert nach den Gesetzen von Schwerkraft und Reibung und kommt ohne zusätzliche Installationen aus.
  • Die Person kann nicht aus dem Fallsitz herausfallen, der den Körper sicher umschließt, und ist zusätzlich angegurtet. Sie sitzt nur wenige Zentimeter über den Stufen.
  • Vor dem Einsatz eines Evakuierungsstuhls müssen die Personen in der Handhabung unterwiesen sein. Es bietet sich an auch bei Notfallübungen den Evakuierungsstuhl regelmäßig einzusetzen.
  • Erfahrene Begleiter können auch schwerere Personen mühelos transportieren.
  • Der Stuhl ist sofort einsatzbereit.

Hinweis:
Bei der Entscheidung, einen Evakuierungsstuhl zur Evakuierung von mobilitätseingeschränkten Personen zu nutzen, sollten die Kosten (ca. 2.000 Euro) und die Anzahl der notwendig vorzuhaltenden Evakuierungsstühle mit berücksichtigt werden. Mit dem Evaku­ierungsstuhl kann in der akuten Notfallsituation nur jeweils eine Person aus dem Gebäude evakuiert werden – da kein Hilfeleistender im Brand- oder Notfall das Gebäude wieder betreten darf, um erneut jemandem mit dem Evakuierungsstuhl aus dem Gebäude zu helfen. Auch sollte bedacht werden, wie die Person mit Behinderung nach der Evakuierung weiter betreut werden kann, wenn der Rollstuhl im Gebäude zurückgelassen wurde.