Sichere Schule – Eingangsbereich

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Verglasung

01 | Informationen

Besondere Berücksichtigung sollten auch Verglasungen finden, die sich oberhalb von Verkehrsflächen (z. B. oberhalb von Gebäudeeingängen) befinden, damit hier bei einer möglichen Beschädigung Personen nicht unnötig gefährdet werden.

Verglasungen oder lichtdurchlässige Wände müssen für Schülerinnen und Schüler leicht und deutlich erkennbar sein. Aus diesem Grund sind Flächen, deren raumtrennende Wirkung aufgrund der baulichen Gestaltung nicht deutlich wahrgenommen werden kann, zu kennzeichnen. Dies gilt z. B. für Glastüren, die nicht über einen Querriegel verfügen.

Die Erkennbarkeit von Verglasungen wird z. B. durch die Verwendung von farbigem Glas, farbigen Aufklebern oder bedruckten, satinierten oder geätzten Glasflächen erreicht.

Ist die raumtrennende Wirkung von fest stehenden Verglasungen nicht direkt erkennbar, sind die Verglasungselemente in einer Höhe von 40 cm bis 70 cm und von 120 cm bis 160 cm über OFF durch Sicherheitsmarkierungen zu kennzeichnen. Diese sollen über die gesamte Glasbreite reichen, visuell stark kontrastierend sein und jeweils helle und dunkle Anteile (Wechselkontrast) enthalten, um wechselnde Lichtverhältnisse im Hintergrund zu berücksichtigen. Sicherheitsmarkierungen in Streifenform mit einer durchschnittlichen Höhe von 8 cm und einzelnen Elementen mit einem Flächenanteil von mindestens 50 % des Streifens werden als ausreichend angesehen.

Darüber hinaus wird empfohlen, derartige Verglasungen in einer Höhe von etwa 1 m mit einem Querriegel zu versehen, der einen mechanischen Schutz darstellt und somit das Risiko von Beschädigungen verringern kann.