02 | weitere Hinweise
In Schulen besteht oft vonseiten der Nutzer der Wunsch, gerade den Eingangsbereich und das angrenzende Foyer z. B. mit Bildern oder anderen Schülerarbeiten zu gestalten. Grundsätzlich ist dies aus pädagogischer Sicht auch wünschenswert, da hierdurch die Identifikation der Schülerinnen und Schüler mit ihrer Schule verbessert werden kann und sie über die Ausstellung ihrer Arbeiten oft eine persönliche Wertschätzung erfahren. Bei der Verwendung von Vitrinen, Schaukästen, Bilderrahmen o. Ä. ist zu beachten, dass die Verglasung den Sicherheitsanforderungen entspricht, üblicherweise wird Einscheiben- oder Verbund-Sicherheitsglas verwendet.
Da der Eingangsbereich mit einem angrenzenden Foyer in der Regel auch Teil der notwendigen Flucht- und Rettungswege ist, sind bei der Gestaltung dieser Bereiche folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Die genannten Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege sind einzuhalten,
- die allgemeinen Anforderungen an Eingangsbereiche und das Foyer sind zu berücksichtigen,
- die erforderliche Breite darf durch Einbauten oder Einrichtungen nicht eingeengt werden,
- die Fluchtwege sind immer freizuhalten,
- brennbare Materialien dürfen nicht verwendet werden,
- gegebenenfalls sind Veränderungen mit der zuständigen Bauaufsicht bzw. Brandschutzdienststelle abzustimmen.