Sichere Schule – Eingangsbereich

ARCHIV-VERSION – nicht aktualisiert

E

Pläne

02 | weitere Hinweise

Blinden Personen sollten taktil erfassbare Grundrisspläne zur Ver- fügung gestellt werden.

Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung kann die Erkennbarkeit von Flucht- und Rettungsplänen z. B. durch Verwendung von lang nachleuchtenden Materialien erreicht werden.

An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, regelmäßig (mindestens zweimal im Jahr) Brandschutzübungen durchzuführen, um im Notfall eine so weit wie möglich routinemäßig ablaufende Evakuierung durchführen zu können.

Besonders ist das regelmäßige Üben in großen und unübersichtlichen Gebäudekomplexen notwendig sowie in Einrichtungen mit besonderen Personengruppen, z. B. Menschen mit Sehbehinderungen, Gehbehinderte oder geistig Behinderte.