Sichere Schule – Klettern und Balancieren

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Planung, Kauf, Eigenbau, Aufstellung, Nutzung

 

Eigenbau und Kauf

Seilgärten und Kletteranlagen müssen den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der zugehörigen technischen Norm entsprechen. Beim Kauf von Geräten zum Klettern und Balancieren bescheinigt der Hersteller oder Verkäufer des Gerätes die Einhaltung der genannten Anforderungen.

Der Bau von stationären Seilgärten sollte von Fachfirmen durchge- führt werden. Bei Angebot und Auftrag können an den Erbauer folgende Anforderungen gestellt werden:

  • Vorlage einer statischen Berechnung, evtl. auch Überprüfung durch Belastungsversuche
  • Einholen einer Baugenehmigung, falls dies von der zuständigen Behörde gefordert wird
  • Vorlage aller notwendigen Gutachten (z. B. Boden- und Baum- gutachten mit Eignungsnachweis der ausgewählten lebenden Bäume)
  • Keine Verwendung von Drahtseilen (Verletzungsgefahr, schlech- te Erkennbarkeit)
  • Vorlage eines Betriebshandbuchs oder einer Betriebsanleitung
  • Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen durch befähigte Per- sonen bzw. Fachfirmen (mindestens einmal jährlich)
  • Bau und Bodengestaltung nach den jeweils gültigen Standards und Normen

In Schulen sind ausschließlich Geräte einzubauen, die diesen Anfor- derungen entsprechen.

Beim Bau von Boulderwänden geben die Checkliste zum Projektverlauf und die Aussagen zu den grundsätzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen an Boulderwänden eine gute Orientierung.