Sichere Schule – Klettern und Balancieren

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Grundsätzliche sicherheitstechnische Anforderungen

 

Künstliche Kletteranlagen

Boulderwände sind beliebte Sportflächen, die oft an bestehenden Gebäuden und Sporthallen durch das Anbringen von Griffen und Tritten entstehen. Beim Betrieb von Boulderwänden sollten folgende Anforderungen eingehalten werden.

  • Boulderwände sollten sich nicht an stark frequentierten Verkehrswegen und in Aufenthaltsräumen befinden.
  • Es sollte nicht über eine Tritthöhe von 2 m geklettert werden. Das bedeutet, dass der höchste Griff einer Boulderwand in einer Höhe von max. 3 m angebracht ist.
  • Die erreichbaren Tritthöhen bestimmen die Eigenschaften des notwendigen Fallschutzes.
  • Boulderwände müssen eine ausreichende konstruktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisen.
  • Oberflächenelemente dürfen nicht brechen, splittern oder sich lockern.
  • Der Fallraum bzw. Niedersprungbereich muss eben und hin- dernisfrei sein und mindestens 2 m nach hinten und seitlich ausgeweitet sein.
  • Boulderwände sind so zu gestalten, dass sie nicht überklettert werden können.
  • Im Bereich der Boulderwand dürfen keine elektrischen Lei- tungen o. Ä. als Griff- oder Trittstelle erreichbar sein.
  • Die Boulderwand ist einer regelmäßigen Sicht- und Funktions- prüfung (Griffe, Tritte, Untergrund im Niedersprungbereich) zu unterziehen.