Sichere Schule – Klettern und Balancieren

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Öffentlicher Freiraum

01 | Informationen

Spielplätze und Freiräume auf dem Schulgelände werden durch Städte und Gemeinden oft nach der Schulzeit und in den Ferien für das Spielen von Kinder und Jugendlichen freigegeben.

Bei der Planung und Gestaltung von Spielplätzen im sogenannten öffentlichen Freiraum sind für einen sicheren Betrieb der Anlage und für eine optimale Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen folgende Planungsgrundsätze zu berücksichtigen:

  • Ein vielfältiges attraktives Angebot unterstützt die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Nutzer;
  • grundsätzlich sollten Spielflächen ausreichend und altersgerecht in Wohnungsnähe bestehen und verkehrssicher erreichbar sein;
  • Spielflächen sollten so gestaltet werden, dass sie barrierefrei zugänglich sind;
  • zum Spielen ausgewiesene Flächen sind wirksam, z. B. durch dichte Hecken oder Zäune, gegen Straßen, Gleise, tiefe Wasserläufe und ähnliche Gefahrenquellen einzufrieden.