Sichere Schule – Klettern und Balancieren

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Künstliche Kletteranlagen

 

Toprope- und Vorstiegswände

Kletterwände mit freien Fallhöhen über 2 m Tritthöhe werden als Toprope- oder Vorstiegswände bezeichnet. Diese Wände sollten an Schulen nur in geschützten Räumen unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht betrieben werden.

Geschützte Räume sind Räume, die nicht für jedermann jederzeit zugänglich sind.

Klettern als unterrichtliches und außerunterrichtliches Angebot an Schulen fördert in besonderer Weise die Sicherheitskompetenzen von Schülerinnen und Schülern.

Beim Bau und Betrieb von Toprope- oder Vorstiegswänden sind die Informationen aus der Sporthalle zu beachten.