Sichere Schule – Klettern und Balancieren

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Allgemeine Grundlagen und Begriffsbestimmungen

01 | Informationen

Geräte zum Klettern und Balancieren

Je jünger Kinder sind, desto eher erfahren sie die Welt im Spiel. Ist in der Grundschule der Anteil an Klettergeräten und Balancier- gelegenheiten auf den Schulflächen groß, werden die Angebote in den weiterführenden Schulen geringer.

Hier gilt es, entsprechend dem schulischen Konzept zur Außen- flächengestaltung attraktive Spielgeräte aufzustellen, die interes- sante Anreize zu mehr Bewegung in der Schule schaffen. Entscheidend für die Qualität der Spielflächen und der aufgestellten Spielgeräte ist immer der Spielwert für die Nutzer.

Eine geeignete Anordnung und Aufstellung von Kletter- und Balanciergelegenheiten, d. h. die sinnvolle Integration der Geräte in die Spielabläufe der Nutzer, führen zum Erwerb und zur Verbesserung zahlreicher motorischer Fähigkeiten. Hierdurch werden Schülerinnen und Schüler in ihren Bewegungen selbstsicherer.

Durch eine übersichtliche Gestaltung der Spielabläufe lassen sich Gefährdungen, die zu Unfällen führen können, für die Nutzer reduzieren.

Schülerinnen und Schüler sollen im Spiel mit den Risiken des Lebens konfrontiert werden. Sie sollen diese erleben, den Umgang mit ihnen lernen und somit ein Handwerkszeug erwerben, um risikoreiche Situationen im Leben zu beherrschen. Mögliche Verletzungen durch überschaubare und kalkulierbare Restrisiken, die als „sportlich- spielerisches Risiko“ gelten, werden bewusst in Kauf genommen.

Auf schulischen Flächen sind in der Regel Spielplatz- und Kletter- geräte aufgestellt, die dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz unterliegen.

Spielplatzgeräte sind definiert als Geräte und Bauten mit ihren Bauteilen und Konstruktionselementen, an oder mit denen sich Kinder und Jugendliche drinnen oder draußen nach eigenen, jederzeit veränderbaren Regeln bzw. Spielmotivationen betätigen können.

Klettergeräte sind Geräte, die keine Flächen zum Stehen aufweisen und ein Festhalten mit beiden Händen erfordern.

Seilgärten sind konstruierte Anlagen, die aus einem oder mehreren Aktionssystemen, Tragwerkssystemen und, falls erforderlich, Sicher- ungen und / oder Sicherungssystemen bestehen. In der Regel ist eine Beaufsichtigung erforderlich und im Gegensatz zu einem Spielplatz- gerät ist der Zugang zum Seilgarten beschränkt.

Eine künstliche Kletteranlage (KKA) ist ein Sportgerät mit verschiedenen Konstruktionsmerkmalen, das für unterschiedliche Sportkletteranwendungen entwickelt und gebaut wurde.

Boulderwände sind künstliche Kletteranlagen mit notwendigen Fallräumen und Aufprallflächen, die das Klettern ohne Sicherungs- punkte zulassen.