Balanciergelegenheit
Grundsätzlich bestehen aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung keine Bedenken, einzelne Baumstämme und Konstruktionen mit Baumstämmen zu nutzen, die zum Klettern und Balancieren auffor- dern. Im Vorfeld sollten jedoch bestimmte Aussagen für eine sichere Nutzung positiv beantwortet werden.
- Balancierbäume und Konstruktionen, die zum Balancieren ein- laden, sind wie Spielplatzgeräte zu bewerten und müssen somit die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen.
- Der Untergrund muss in Abhängigkeit von der Kletterhöhe den geeigneten Fallschutz aufweisen und sowohl eben als auch hindernisfrei sein.
- Die umlaufende Mindestlänge des Fallraumes muss bis 1,50 m freie Fallhöhe mindestens 1,50 m betragen.
- Die Balanciergelegenheit muss ausreichend standsicher sein.
- Bei Pilzbefall ist bei tragenden Bauteilen die Holzfestigkeit zu überprüfen. Als relativ witterungsresistentes Holz ist Robinie besonders geeignet.