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Künstliche Kletteranlagen
Begriffsbestimmung Künstliche Kletteranlagen
Künstliche Kletteranlagen sind definiert als Sportgeräte, die aus einer speziell gebauten bekletterbaren Anlage mit verschiedenen Konstruk- tionsmerkmalen bestehen.
Künstliche Kletteranlagen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Kletterwände bezeichnet, hierbei ist zwischen Toprope- oder Vorstiegs- wänden und Boulderwänden zu unterscheiden.
An Boulderwänden wird ohne Seilsicherung in Absprunghöhe geklet- tert, bei Toprope- oder Vorstiegswänden muss ab einer freien Fallhöhe über 2 m Tritthöhe mit Sicherungsgeräten aus dem Bergsport geklettert werden.