Sichere Schule – Klettern und Balancieren

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Allgemeine Grundlagen und Begriffsbestimmungen

02 | weitere Hinweise

Künstliche Kletteranlagen

Begriffsbestimmung Künstliche Kletteranlagen

Künstliche Kletteranlagen sind definiert als Sportgeräte, die aus einer speziell gebauten bekletterbaren Anlage mit verschiedenen Konstruk- tionsmerkmalen bestehen.

Künstliche Kletteranlagen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Kletterwände bezeichnet, hierbei ist zwischen Toprope- oder Vorstiegs- wänden und Boulderwänden zu unterscheiden.

An Boulderwänden wird ohne Seilsicherung in Absprunghöhe geklet- tert, bei Toprope- oder Vorstiegswänden muss ab einer freien Fallhöhe über 2 m Tritthöhe mit Sicherungsgeräten aus dem Bergsport geklettert werden.