Sichere Schule – Klettern und Balancieren

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Seilgärten

 

Niedrigseilgarten

An Schulen finden sich immer öfter niedrige Seilgartenelemente an bzw. zwischen Klettergeräten, Bäumen oder zwischen Holzstämmen mit Fun- damenten. Niedrigseilgärten besitzen für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I einen immensen Aufforderungscha- rakter und einen hohen Spielwert.

Die Bewegungen und Aktionen in einem Niedrigseilgarten finden immer ohne Sicherungssysteme in Höhen statt, aus denen der Übende kontrolliert abtreten oder abspringen kann.

Ohne permanente Hilfestellung (Spotting) durch Mitschüler sollte beim Balancieren auf einem Seil, wegen eines möglichen Schrittsturzes, die maximale Tritthöhe, den körperlichen Verhältnissen der Schülerinnen und Schüler angepasst sein.

Niedrigseilgärten sind Spielplatzgeräte und müssen immer die sicher- heitstechnischen Anforderungen erfüllen. Die Standards an den Fallschutz sind zu beachten. Zur Orientierung können zusätzlich noch die besonderen Ausführungs- und Beschaffenheitsanforderungen die insbesonderes für Seilgärten gelten herangezogen werden.

Bei der Beurteilung des erforderlichen Untergrundes ist die mögliche nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Seilgartens durch Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen.

Der Zugang zu einem Niedrigseilgarten ist nicht beschränkt, eine Auf- sicht zur Sicherung nicht erforderlich. Aus pädagogischen Gründen kann jedoch eine begleitende Aufsicht sinnvoll sein.