Sichere Schule – Klettern und Balancieren

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Allgemeine Grundlagen und Begriffsbestimmungen

02 | weitere Hinweise

Fallhöhe

Fallhöhe bei Geräten zum Klettern und Balancieren

Die Spielebene ist die Fläche bzw. Ebene, von der aus die Benutzung des Gerätes beginnt.

Als freie Fallhöhe wird der Abstand zwischen der eindeutig beab- sichtigten Körperunterstützung zur darunterliegenden Aufprallfläche bezeichnet.

An Kletter- und Balanciergeräten ist die Fallhöhe mit der Tritthöhe gleichzusetzen.

Bei der Bestimmung der freien Fallhöhe müssen Flächen an Spiel- und Klettergeräten miteinbezogen werden, zu denen Zugang besteht. Die freie Fallhöhe von Spielplatzgeräten darf 3 m nicht überschreiten und die Beschaffenheit des Fallschutzes ist entsprechend der freien Fallhöhe zu wählen.

Beispiele zur Bestimmung der freien Fallhöhe sind: