01 | Informationen
Besondere Lagerräume nach TRbF 20, die folgenden Mindestanforderungen genügen:
- Sicherung gegen Betreten durch Unbefugte
- Feuerbeständige Abtrennung von angrenzenden Räumen
- Kein Bodenablauf
- Keine Schornsteinöffnungen, auch nicht durch Schieber oder Klappen verschlossene Öffnungen
- Elektrische Betriebsmittel (i. d. R. nur Beleuchtungseinrichtung; Schalter außerhalb des Betriebsraumes) entsprechen DIN VDE 0165
- Keine Zündquellen im Raum