Sichere Schule – Technik

ARCHIV-VERSION – nicht aktualisiert

TC

Brennbare Flüssigkeiten

01 | Informationen

Besondere Lagerräume nach TRbF 20, die folgenden Mindestanforderungen genügen:

  • Sicherung gegen Betreten durch Unbefugte
  • Feuerbeständige Abtrennung von angrenzenden Räumen
  • Kein Bodenablauf
  • Keine Schornsteinöffnungen, auch nicht durch Schieber oder Klappen verschlossene Öffnungen
  • Elektrische Betriebsmittel (i. d. R. nur Beleuchtungseinrichtung; Schalter außerhalb des Betriebsraumes) entsprechen DIN VDE 0165
  • Keine Zündquellen im Raum