Sichere Schule – Technik

ARCHIV-VERSION – nicht aktualisiert

TC

Was darf ein Lehrer mit Maschinen?

 

Nach Anhang  I -10.1.1 RISU-NRW ist der Umgang mit Maschinen wie

  • Abricht- und Dickenhobelmaschinen,
  • Sägemaschinen (ausgenommen Dekupiersäge und elektrische Handstichsäge),
  • Fräsmaschinen und
  • Stockscheren mit mechanischem Antrieb

nur Lehrerinnen und Lehrern erlaubt, die aufgrund von Ausbildung/Studium oder durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen die erforderlichen Fachkenntnisse zum Betrieb der Maschinen haben.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben sich mit den an der Schule befindlichen Maschinen vertraut zu machen und die Inhalte der Bedienungsanleitungen zu kennen. Diese sind so aufzubewahren, dass sie den Fachlehrerinnen und Fachlehrern zugänglich sind.