Sichere Schule – Technik

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Beleuchtung

01 | Informationen

Im Technikraum ist für eine blendfreie und ausreichende Beleuchtung von mindestens 500 Lux zu sorgen. Bei der Auswahl und Anordnung der Leuchten ist darauf zu achten, dass diese vorgegebene Nennbeleuchtungsstärke erreicht wird.

Die Lichtschalter müssen leicht zugänglich und in der Nähe der Zu- und Ausgänge angebracht sein. Das gilt nicht, wenn die Beleuchtung von zentraler Stelle geschaltet wird.

Im Gefahrenfall (Ausfall der Allgemeinbeleuchtung) muss eine Sicher- heitsbeleuchtung mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens einem Hundertstel der Allgemeinbeleuchtung, mindestens jedoch von einem Lux, vorhanden sein.