Sichere Schule – Technik

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TC

Zugänge und Fluchtwege

01 | Informationen

Türen

Technikräume sind gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern. Diese Forderung ist beispielsweise durch Türen mit Sicherheitsschloss oder durch Türen mit Außenknauf und Innenklinke erfüllt.

Rettungswege

Die Türen des Technikraums müssen so angeordnet sein, dass sie weder beim Öffnen noch in geöffnetem Zustand die notwendige Breite von Verkehrs- und Rettungswegen einengen.

Fluchtwege

Räume mit erhöhter Brandgefahr müssen für den Fluchtfall mindestens zwei günstig gelegene Ausgänge haben, das heißt nicht in derselben Ecke befindlich. Ein Fluchtweg ist auch durch einen Nebenraum, zum Beispiel einen Lagerraum, oder durch ein besonders gekennzeichnetes Fenster im Erdgeschoss möglich.

Das Fenster (im Lichten 0,90 m x 1,20 m) darf nicht abschließbar oder mit Öffnungsbegrenzern ausgestattet werden.

Die Türen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und jederzeit während des Unterrichts von innen zu öffnen sein.