01 | Informationen
Der Fußboden ist so auszuführen, dass ein Eindringen von gefährlichen Stoffen vermieden wird. Der Belag muss daher flüssigkeitsundurch- lässig, fugendicht und den jeweils anfallenden aggressiven Stoffen gegenüber beständig sein.
Der Fußboden ist als R10 (Bewertungsgruppe) auszuführen, z. B. unversiegeltes Industrieparkett (Holzpflaster) oder Estrich mit geeig- neter Beschichtung.
Die Fußböden müssen eben und leicht zu reinigen sein.
An Maschinen sollten zur Erhöhung der Standsicherheit an der Bedienungsseite rutschhemmende Flächen vorhanden sein.