Sichere Schule – Technik

ARCHIV-VERSION – nicht aktualisiert

TC

Gefährdungs-/Belastungskataloge

 

§ 5 und § 6 des Arbeitsschutzgesetzes fordern von den für den Arbeitsschutz Verantwortlichen,

  • dass sie die Gefährdungen und Belastungen an allen Arbeitsplätzen ermitteln und beurteilen,
  • notwendige Maßnahmen zur Beseitigung oder zumindest zur Verringerung der Gefährdungen und Belastungen festlegen und durchführen,
  • die Wirksamkeit der Maßnahmen in regelmäßigen Abständen überprüfen und
  • die Gefährdungsbeurteilung fortschreiben.

Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.

Durch Anklicken der nachfolgenden Belastungskataloge können weitere Informationen abgerufen werden:

  • GUV-I 8702
    Gefährdungs- und Belastungskatalog: Metallbearbeitung und -verarbeitung, allgemein
  • GUV-I 8714
    Gefährdungs- und Belastungskatalog: Elektrotechnik, allgemein   
  • GUV-I 8760
    Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen an Lehrerarbeitsplätzen