Sichere Schule – Technik

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TC

Was darf ein Schüler mit Maschinen?

 

Nach Anhang  I -10.1.2 RISU-NRW dürfen Jugendliche unter 18 Jahren in schulischen Einrichtungen an folgenden Maschinen und Geräten nicht beschäftigt werden:

  • Hobel- und Fräsmaschinen ausgenommen Bedienung eines einge- hausten Koordinatentisches mit Fräsenschaft ≤ 3 mm (CNC-Maschine)
  • Sägemaschinen wie Kreissäge/Bandsäge/stationär eingespannte Stichsägemaschine, ausgenommen Dekupier- und elektrische Hand- stichsägemaschinen
  • Stockscheren mit mechanischem Antrieb
  • Schweißgeräte
    • Ausnahme: Jugendliche über 16 Jahren dürfen mit Schweißgeräten umgehen, wenn dies zur Erreichung des Lernziels erforderlich und die Lehrerin oder der Lehrer anwesend ist.

Zu den genannten Maschinen zählen auch Handmaschinen.

Das Betreiben schließt Rüsten, Bedienen, Warten und Instandhalten ein.

Siehe auch die PDF-Tabelle:

Einsatzbeschränkungen für Schülerinnen und Schüler an Maschinen und Geräten in Sekundarstufe II