Sichere Schule – Klettern und Balancieren

ARCHIV-VERSION – nicht aktualisiert

KB

Planung, Kauf, Eigenbau, Aufstellung, Nutzung

 

Nutzung

Kletter- und Balanciergelegenheiten werden von Kindern und Jugendlichen in der Regel bestimmungsgemäß, aber auch oft nicht bestimmungsgemäß bespielt (z. B. Beklettern von Sicherungs- und Tragwerksystemen, Erhöhung der Nutzerzahl auf Niedrigseil- gärten).

Zur Reduzierung von Unfällen darf vom Spielplatzgerät selbst keine Gefährdung ausgehen, deshalb müssen die Geräte den sicherheitstechnischen Standards entsprechen.

In bestimmten Situationen kann es erforderlich sein, die Anzahl der Nutzer an einem Spielgerät einzuschränken oder aber ein Nutzungs- verbot auszusprechen.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn

  • alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig auf eine erhöhte Plattform wollen
  • Schülerinnen und Schüler Bewegungsräume anderer Schüler einschränken
  • die Aufmerksamkeit der Kinder und Jugendlichen durch zu viele Nutzer in hohem Maße reduziert wird
  • Fallräume nicht mehr frei gehalten werden können

Werden Seilgartenelemente angeboten, so muss das Personal eine Einweisung in den sicheren Betrieb erhalten haben. Die Einweisung sollte durch den Erbauer erfolgen; die weitere Nutzung richtet sich nach diesen Vorgaben. Zu den Aufgaben des Personals gehören auch eine regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung (d. h. Prüfung auf äußerlich erkennbare Mängel und auf sichere Funktionsfähigkeit) und eine Dokumentation ihrer Ergebnisse (Protokoll, Gerätebuch o. Ä.).