Sichere Schule – Technik

ARCHIV-VERSION – nicht aktualisiert

TC

Fußboden

01 | Informationen

Der Fußboden ist so auszuführen, dass ein Eindringen von gefährlichen Stoffen vermieden wird. Der Belag muss daher flüssigkeitsundurch- lässig, fugendicht und den jeweils anfallenden aggressiven Stoffen gegenüber beständig sein.

Der Fußboden ist als R10 (Bewertungsgruppe) auszuführen, z. B. unversiegeltes Industrieparkett (Holzpflaster) oder Estrich mit geeig- neter Beschichtung.

Die Fußböden müssen eben und leicht zu reinigen sein.

An Maschinen sollten zur Erhöhung der Standsicherheit an der Bedienungsseite rutschhemmende Flächen vorhanden sein.