Im Technikunterricht verwendete Maschinen wie Tellerschleifer, Dreieckschleifer und Schwingschleifer sind in ein Stauberfassungs- system zu integrieren oder mit einem geeigneten Industriestaubsauger abzusaugen. Holzstaub, der sich auf gelagerten Werkstücken und Materialien sammelt, ist zu entfernen, denn bei seiner Aufwirbelung sind Lehrkräfte und Schüler einer zusätzlichen Staubbelastung ausgesetzt.
Auch das Fegen mit Besen und Handfeger ist nach der Technischen Regel 553 nicht zulässig. Der Technikraum ist mit staubaufsaugenden Verfahren, zum Beispiel durch Einsatz von Industriestaubsaugern, zu reinigen.
Die Schüler sind über Gesundheitsgefährdungen durch Holzstaub und mögliche Gegenmaßnahmen zu informieren, damit unnötige Staubbelastungen vermieden werden.
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Sie können diese in den dafür vorgesehenen Leerkästchen individuell anpassen und im PDF-Format ausdrucken.
Als Handlungshilfen können folgende Druckschriften als PDF-Dateien abgerufen werden
Holz – ein Handbuch für Lehrkräfte, GUV-SI 8041
Holzstaub im Unterricht allgemein bildender Schulen, GUV-SI 8041-2.
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