Sichere Schule – Technik

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TC

Umgang mit Holzstaub

 

Holzstäube sind Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung. Nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 553 sind Belastungen durch Holzstäube gering zu halten. Der Grenzwert von 2 mg/m3 in der Atemluft am Arbeitsplatz darf nicht überschritten werden.

In der Anlage 1 der TRGS 553 vom 02.11.2006 sind neben den bisher bekannten Stäuben von Buchen- oder Eichenholz auch weitere „Harthölzer“ als beim Menschen krebserregende Arbeitsstoffe eingestuft worden. (Das Maß der Gefährdung wird aber auch durch die Art der Einwirkung und die Partikelgröße sowie durch die Dauer und Konzentration der Belastung bestimmt.)

Diese „Harthölzer“ sollten darum im Technikunterricht nicht für Holzarbeiten verwendet werden, bei denen feine Späne anfallen. Außerdem sollten die Schüler keine Hölzer und Holzwerkstoffe mit sensibilisierenden Eigenschaften bearbeiten, zum Beispiel Mahagoni, Palisan- der und westliche Rotzeder. Allergiker sollten bei Holzarbeiten mit Staubanfall Schutzhandschuhe und eine Staubmaske tragen (Handschuhe nicht an der Drehmaschine und Bohrmaschine).

Handschleifen ist eine Arbeit mit besonders hoher Staubbildung. Werkstücke aus Holz sollten darum auf das richtige Maß gesägt und überstehendes Material mittels Feilen oder Raspeln (geringere Staubbelastung) entfernt werden. Grobe Werkstücke sollten nicht mit feinen Werkzeugen bearbeitet werden. Mit Holzpartikeln zugesetztes Schleifpapier darf nicht ausgeklopft werden, sondern ist mit einer Drahtbürste in Bewegungen vom Körper weg zu reinigen.